KASSENGESETZ 2020
Zusammenfassung und die zentralen Begriffe
Trotz Übergangsfrist bis 30.09.2020 gilt die Abgabenordnung § 146a bereits ab dem 01.01.2020. An dieser Stelle wollen wir mit einem weit verbreiteten Missverständnis aufräumen.
ÜBERGANGSFRIST HEISST NICHT FRISTVERLÄNGERUNG
Viele Kassenanwender nehmen an, dass Sie bis zum Ende der Übergangsfrist Zeit haben, um die eigene Fiskalisierung zu beginnen. Das ist schlichtweg falsch. Noch schlimmer ist die Annahme, dass Prüfer erst ab 30.09.2020 unterwegs sind und gemäß KassenSichV prüfen.
WAS HEISST ÜBERGANGSFRIST NUN
Wenn Sie bereits mittendrin sind Ihre Kassensysteme mit zertifizierten TSE auszurüsten, dann haben Sie etwas Zeit dazu bekommen. Prüfer dürfen ab dem 01.01.2020 gemäß der neuen Gesetzeslage Kassennachschauen durchführen. Wenn Sie zwar begonnen haben, aber noch nicht vollständig fertig sind Ihre Kassen umzurüsten, dann haben Sie noch bis zum 30.09.2020 Zeit. Das ist die Kernaussage hinter dem Begriff Übergangsfrist. Details dazu finden Sie übrigens hier: Übergangsfrist beschlossen. Allerdings müssen Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie bereits Bestrebungen unternommen haben Ihre Systeme aufzurüsten. Wie so oft ist an dieser Stelle nicht näher definiert wie dieser Nachweis aussehen muss.
Beginnen Sie also möglichst frühzeitig damit, Ihre bestehenden Kassen umzurüsten oder gesetzeskonforme Kassensysteme anzuschaffen.
WELCHE ANFORDERUNGEN GELTEN AB 01.01.2020
Sowohl bei der Auswahl neuer Kassensysteme als auch bei der Bewertung Ihrer bestehenden Lösung sind folgende Punkte abzufragen.
DSFINV-K 2.0
Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme ist eine Empfehlung an die Datenstruktur und den Datenexport. Ziel dieser Empfehlung ist es die Datenstruktur für den Fall der Außenprüfung zu vereinheitlichen. Auf diese Weise wird die Prüfung der Kassendaten für den Prüfer erheblich erleichtert. Im Fokus der DSFinV-K 2.0 steht die Prüfsoftware der Finanzamtprüfer. Damit eine Prüfung fehlerfrei und schnell erfolgen kann, regelt die DSFinV-K, welche Daten an welcher Stelle der CSV Datei stehen.
Falls die Kassensoftware Ihrer Wahl gemäß dieses Standards arbeiten kann, ist das ein großer Pluspunkt für die Außenprüfung. Allerdings ist dieses Format kein Muss in Sachen Kassensicherungsverordnung.
BELEGAUSGABEPFLICHT
Entweder gedruckt oder digital – ab 01.01.2020 gilt für alle elektronischen Kassensysteme die Belegausgabepflicht. Das bedeutet für jede Transaktion an Ihren Kassen muss zwingend ein Beleg ausgegeben werden. Für digitale Belege gelten besondere Anforderungen. Erkundigen Sie sich beim Hersteller ob das entsprechende Kassensystem digitale Belege vorschriftsmäßig erzeugt und vor allem erfasst.
ZERTIFIZIERTES TSE
Zum Thema TSE wurde bereits eine ganze Menge gesagt und geschrieben. Wir fassen uns deshalb an dieser Stelle kurz. Eine TSE ist eine technische Sicherheitseinrichtung zur manipulationssicheren Speicherung aller Belegdaten. Es handelt sich in der Mehrzahl um eine Hardwarekomponente in Form einer Speicherkarte. Diese Speicherkarte ähnelt äußerlich einer handelsüblichen Speicherkarte mit dem Unterschied, dass eine TSE mit einer entsprechenden zertifizierten Software ausgestattet ist. Ab dem 01.01.2020 muss jede Ihrer Kassen eine TSE angebunden haben.
Hier können Sie eine zertifizierte TSE bestellen.
MELDEPFLICHT
Als wäre es nicht schon genug: ab 01.01.2020 besteht eine Meldepflicht für jede Ihrer Kassen. Jede Kasse muss entweder via Fax oder Brief dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Unter anderem mitgemeldet werden müssen Steuernummer, Art der TSE, Art des Kassensystems inkl. Seriennummer und Datum der Inbetriebnahme. Entsprechende Meldeformulare erhalten Sie bei Ihrem Steuerbüro.
EINZELAUFZEICHNUNGSPFLICHT
Alle Daten, die Ihr Kassensystem erfasst müssen gemäß der Einzelaufzeichnungspflicht gespeichert werden. Die Kassendaten müssen einzeln, vollständig und unveränderbar gesichert sein. Es ist nicht zulässig die Geschäftsvorfälle zu kumulieren. Es sind immer noch viele Kassen im Umlauf die bspw. auf Grundlage der Warengruppen Daten zusammenfassen.